Evangelische Kirche: Arbeitsrecht gegen Arbeitnehmer

Keine Extrawurst  in Kirche und Diakonie, fordert ver.di mit ihrer KampagneDie laufende Synode der EKD soll morgen oder übermorgen ein neues kirchliches Arbeitsrecht beschließen – arbeitgebergerecht, möglichst gewerkschaftsfern, lammfromm und rechtssicher. Den Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts soll es genügen – einseitig auf Kosten der Rechte von Mitarbeitern. Ziel der Kirchenjuristen: Die Rettung des „Dritten Weges“, auf dem Arbeitnehmerinteressen mit Hilfe der „Dienstgemeinschaft“-Ideologie unterbügelt werden.

Wie der Kölner Journalist Christoph Fleischmann in einem Beitrag für Publik-Forum schreibt, ließen die Kirchenoberen schon bei der Formulierung des Entwurfes für das Kirchengesetz sorgsam die Arbeitnehmer außen vor. Die Mitarbeitervertretungen wurden nicht beteiligt, die Gewerkschaft ver.di schon gar nicht. Juristen aus den Kirchenleitungen – also die Arbeitgeber – überlegt ganz alleine, was sie unter einem fairen Arbeitsrecht verstehen. Und das, obwohl eine paritätisch besetzte Kommission existiert, die sich mit der Frage auseinander setzt. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass die Gewerkschaften weiterhin nur dann kein Streikrecht bei den Kirchen haben, wenn sie an der Findung gerechter Arbeitsbedingungen angemessen beteiligt sind – was bisher nicht der Fall ist.

Die Rolle der „Gewerkschaft“ im Sinne der Bundesarbeitsgericht solle offenbar vor allem arbeitgebernahen Mitarbeiterverbänden wie der „Gewerkschaft Kirche und Diakonie“ zufallen, die in Zukunft bei der einträchtigen Findung von Lohn- und Arbeitsbedingungen mitwirken. Diese „Gewerkschaft“ hat nach eigenen Angaben 2.000 Mitglieder, die sich in Fachverbänden organisieren, deren Ziele nur selten mit der Verbesserung von Lohn- und Arbeitsbedingungen zu tun haben und schon gar nicht streikbereit sind. Dies habe ich im „Kirchenhasserbrevier“ bereits am Beispiel der Arbeitsrechtlichen Kommission der bayerischen evangelischen Landeskirche dargestellt. Die renommierte gewerkschaftsnahe Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr zitiert Fleischmann mit den Worten: „Das sind keine Gewerkschaften.“

Die evangelische Kirche umgibt sich gerne mit dem Nimbus der Diskussionfreudigkeit und Basisnähe, wie derzeit bei der kircheninternen Debatte um ein „Familienpapier“. Wenn es aber um die eigenen institutionellen Interessen geht, wird nicht mehr diskutiert, sondern exerziert.

Links:
Christoph Fleischmann in „Publik Forum“

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November2012

Vorlage zum neuen evangelischen Arbeitsrecht

 Vorlage zu einem EKD-Kirchengesetz über die Mitarbeitervertretung

Website von ver.di zum Thema http://streikrecht-ist-grundrecht.de

 

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