Streiken im „Weinberg des Herrn“!

Weinberg mit der Vogelscheuche Streik ;-)

Weinberg mit der Vogelscheuche Streik 😉

Am Donnerstag, 13. Januar 2010 verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm über das Streikrecht bei den Kirchen. Es gefiel der Diakonie in Westfalen nicht, dass die Gewerkschaft ver.di in 2009 zu Streiks aufgerufen hat. Sie möchte auf dem „Dritten Weg“ weiter wandeln: Keine Streiks, keine Aussperrung, einvernehmliche Lösungen. Das hat geklappt, solange die kirchlichen Arbeitgeber die Lohnabschlüsse aus dem Öffentlichen Dienst übernahmen. Die ÖTV hatte also für die kirchlichen Beschäftigten die Kastanien aus dem Feuer geholt. Auch diesmal waren es nach Einschätzung von ver.di die Arbeitskämpfe, die der Diakonie zu Entscheidungsfreude über eine Lohnerhöhung verhalfen. Nach den vom Arbeitsgericht Bielefeld für illegal erklärten Streikaktionen in Westfalen und Niedersachsen 2009 beschloss man eine Erhöhung um vier Prozent. Aber mit derartiger Großzügigkeit ist es wieder vorbei, wenn das Streiken bei Kirchenbetrieben von den Gerichten für illegal erklärt wird, meinen die Gewerkschafter. Deshalb wird der Fall über das Bundesarbeitsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht hoch wandern – so die Einschätzung beider Seiten. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts für oder gegen ein Streikrecht bei Kirchens wird nur eine Zwischenetappe sein. Und wenn die Gerichte auf die Realität schauen, kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben: für das Streikrecht.

Denn eine Pflegerin im kirchlichen Altersheim arbeitet nicht im Normalzustand. Ihr Arbeitgeber heißt nicht Arbeitgeber, sondern „Dienstgeber“, entsprechend ist sie in einer „Dienstgemeinschaft“ tätig, und das im „Weinberg des Herrn“. Einträchtig. Angeblich jedenfalls.

Ihre Bezahlung, ihre Arbeitsbedingungen, die Länge ihres Urlaubs – all das wird in vertraulichen „Arbeitsrechtlichen Kommissionen“ ausgehandelt, die sich niemandem gegenüber rechtfertigen und keiner Abstimmung stellen müssen. Alles läuft einvernehmlich. Aber wenn der „Dienstgeber“ hart bleibt, bleibt er eben hart. Basta und Amen. Und wenn sich Dienstgeber an die Vereinbarungen nicht halten, ist das kirchliche Arbeitsrecht zahnlos. So entschied das höchste evangelische Gericht, der Kirchengerichtshof in Hannover, zwar, dass Zeitarbeitsunternehmen und Diakonie sich nicht vertragen. Die Diakonie-Unternehmen machen aber fröhlich weiter. Das einzige mögliche Sanktionsmittel ist der Aussschluss aus dem Diakonie-Verbund. Es wurde noch nie genutzt.

In der Dienstgemeinschaft weht – vielleicht – ein christlicher Geist. Okay. Aber sonst ist alles wie da draußen im weltlichen Leben. Die Chefs machen Druck. Dienst zu Dumpinglöhnen nimmt überhand. Unternehmen wie zum Beispiel die Anstalten in Bethel haben Tochterfirmen gegründet. Und die quetschen lauter Halbtagskräfte als ständig dienstbereite Billiglohnarbeiter aus, für acht oder neun Euro pro Stunde. Das ist schlimmer als draußen. Denn dort darf man Ausbeutung Ausbeutung nennen. Der kirchliche Arbeitgeber aber, während er unter dem Tisch gegen Schienbeine tritt, bemüht den Herrn als Zeugen: „Gott kann man nicht bestreiken“, sagt der Pfarrer Barenhoff, der die Diakonie in Nordrhein-Westfalen vertritt. Das Streikrecht ist grundgesetzlich garantiert, nur bei den Kirchen wählen einen eigenen Weg. Sie pochen auf ihr Selbstverwaltungsrecht. Aber bitte, lesen Sie den Grundgesetzartikel zu Ende. Da steht: Das Recht der Kirchen gilt nur „im Rahmen der geltenden Gesetze“! Und woanders ist zu lesen, was es mit der Legende vom „Weinberg des Herrn“ letzlich auf sich hat. Als sich ein Weinbergarbeiter über ungerechten Lohn beschwert, fährt ihm der Chef über’s Maul und sagt: „Ist es nicht meine Sache, was ich mit meinem Eigentum mache?“ So antwortet der Herr in Matthäus 20, Vers 15*. Die Bibel. Nicht um gute Werke geht es den Kirchen hier, sondern um’s Schalten und Walten nach Gutsherrenart. Nach Weinbergsregeln, die schon vor 2.000 Jahren anstößig waren, erst recht aber für die Altenpflegerin heute.

Zum Prozess vor dem NRW-Landesarbeitsgericht Hamm gibt es folgende Radiobeiträge von Ulli Schauen zu hören:

am Mittwoch, 12.1. nach 19 Uhr: WDR-5-Politikum. Eine „Minidebatte“ mit  dem Pressesprecher der evangelischen Kirche Westfalen, Andreas Duderstedt. Wiederholung der Sendung, 13.1.0.05 Uhr bis 0.30 Uhr

Donnerstag, 13.1., 8 Uhr, in DRADIO WISSEN: Livegespräch. Danach  ist das Gespräch abrufbar, wenn sie auf der Website auf „Live-Stream“ klicken und dann herunter scrollen

Donnerstag, 13.1., nach 19 Uhr, WDR 3-Resonanzen: Hintergrundbericht und Livegespräch

(* Übersetzung: „Die Gute Nachricht“ – http://www.bibelonline.de/Gedruckte-Bibelausgaben/Gute-Nachricht-Bibeln )

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