Wir hassen die Kirchen nicht – aber es gäbe Gründe dafür… Überheblichkeit, Grenzüberschreitungen, das Leiden der anderen (vor allem in Arbeitsverhältnissen), die Heuchelei und Bigotterie. Aber ansonsten glauben Sie bitte weiter, ich zweifele lieber
Gemälde von Gerd Mosbacher, Lizenz: wikicommons sharealike 3.0
Weder möchten wir Joachim Meisner mit einem Porträt würdigen, noch einen Nachruf verfassen oder gar nachtreten. Es reichen drei Zitate.
Kardinal Joachim Meisner am 24. Januar 2014 zu Anhängern des konservativen neokatechumenalen Wegs: „Ich sage immer, eine Familie von euch ersetzt mir drei muslimische Familien.“ Der Mensch sagt was er fühlt.
Kardinal Meisner am 29. Januar, nachdem die Äußerung in der Presse gestanden hatte: „Es war keineswegs meine Absicht, Menschen anderen Glaubens damit zu nahe zu treten. Meine Wortwahl war in diesem Fall vielleicht unglücklich.“ Vielleicht. Dieser Mensch sagt nicht was er denkt.
Erzbischof Robert Zollitsch würdigt Meisner als einen „Mann der klaren Worte, der die Botschaft des Evangeliums und die Lehre der Kirche offensiv verkündet“. Wirklich?
Heute beim Empfang des Kölner Kardinals Joachim Meisner nach seinem „Soldatengottesdienst“ im Kölner Dom, zu dem er seit 1990 aus Anlass des päpstlichen „Weltfriedenstags“ einlädt. Der Kardinal versucht sich wieder mal an jovialen Sottisen – das musste schiefgehen, als Fehlgriff in die Sexismus-Kiste, als kleine Schmähung der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen.
Zur Abwechslung mal ein Programmhinweis, und zwar auf den Spielfilm „Luther“, der jetzt offenbar wieder durch die dritten Programme der ARD tingelt (zum Beispiel im WDR am 30. November 2013, 23:15). Er ist schönes Beispiel für die Wirksamkeit des kirchlich-medialen Komplexes. Verfilmt wurde „Luther“ 2002/2003 mit Starbesetzung (u.a. Bruno Ganz, Peter Ustinov). Und die Story schönt das Bild des Konfessionsgründers Luther auf historisch wohl nicht haltbare Weise. Weiterlesen →
Das tun die Kirchen als Letztes: ihr Vermögen mindern und es für sinnvolle Zwecke verwenden. Und das betrifft nicht nur die katholischen Bistümer, deren Vermögen eingestandernermaßen nicht einmal die Bischöfe und Generalvikare kennen. Ist die innerkatholische Empörung über den Limburger Bischof auch deswegen so groß, weil er seinen Sitz mit eigenem Geld bauen ließ statt mit staatlichem Geld? Warum hält Tebartz-van Elst es nicht wie der Münchner Bischof Reinhard Marx? Weiterlesen →
Beichte in der Wallfahrtskirche von Swieta Lipka, Masuren, Foto: Ulli Schauen
Es geschieht im Beichtstuhl. Hier bezieht die Institution Kirche ständig ihre Selbstbestätigung, hier behalten die Geistlichen Recht, hier schöpfen sie weitere Motivation für ihre Arbeit.
Auch wenn nur noch eine Minderheit der Katholiken zur Beichte geht, so beweist diese Minderheit den Priestern und ihrem System permanent: Der Mensch ist schlecht. Der Mensch braucht die Kirche. Weiterlesen →
Interessenkonflikte statt journalistischer Unabhängigkeit (aus: Das Kirchenhasserbrevier / Der kirchlich-mediale Komplex)
Bei den vielen guten Werken der Kirchen und dem gutem Willen der Kirchenredaktionen verlieren die Sender leicht das Ziel der journalistischen Unabhängigkeit aus den Augen. So fand es der Norddeutsche Rundfunk völlig in Ordnung, als sein Mitarbeiter Uwe Michelsen im Oktober 2009 in den Rat der EKD gewählt wurde, also in das höchste Gremium der evangelischen Kirche. Weiterlesen →
Ganz heimlich still und leise hat die Deutsche Bischofskonferenz ihre Datensammelwut im Zusammenhang mit dem Besuch des Papstes in Deutschland zurück gefahren. Natürlich hat es nichts mit meiner Berichterstattung zu tun, sagt jedenfalls ihr Sprecher Matthias Kopp. Und hätte nicht die Katholische Nachrichtenagentur in der Woche nach unseren Berichten nachgefragt, was es mit der Datensammlung auf sich hat, hätte niemand was gemerkt.
Mittlerweile werden die beiden Felder für Geburtsdatum und Geburtsort nicht mehr erhoben. Nachträglich erhielten rund 200.000 Besteller von Einlasskarten per Email die Belehrung, dass sie der Weitergabe ihrer Daten an die Polizei widersprechen können. Und vor einigen Tagen vom Bistum Erfurt verschickten Einlasskarten für die Messe auf dem Eichsfeld erhalten überhaupt keine persönlichen Daten mehr – sie sind also nicht personalisiert. Die angebliche Notwendigkeit, den Namen jeder Person zu kennen, die sich bei einer Papstmesse aufhält, hat sich also in Luft aufgelöst, im Rahmen eines, wie Matthias Kopp es nennt, dauernden Prozesses der Optimierung.
Im jederzeitigen Rechthaben hat die katholische Kirche Routine. Fehler wurden nicht gemacht. Also wurden sie auch nicht korrigiert…
Internen Emails zufolge sollten die zur Personalisierung erhobenen Daten von Geburtsdatum und -ort am 26. Juli gelöscht. Auf der Website papst-in-deutschland.de werden Anmelder nun gebeten, sich in Datenschutzfragen an nur noch eine Mailanschrift zu wenden, hinter der sich anscheinend die Datenschutzbeauftragte des Verbandes der deutschen Diözesen, Martina Burke, verbirgt.
Am Donnerstag, 13. Januar 2010 verhandelt das Landesarbeitsgericht Hamm über das Streikrecht bei den Kirchen. Es gefiel der Diakonie in Westfalen nicht, dass die Gewerkschaft ver.di in 2009 zu Streiks aufgerufen hat. Sie möchte auf dem „Dritten Weg“ weiter wandeln: Keine Streiks, keine Aussperrung, einvernehmliche Lösungen. Das hat geklappt, solange die kirchlichen Arbeitgeber die Lohnabschlüsse aus dem Öffentlichen Dienst übernahmen. Die ÖTV hatte also für die kirchlichen Beschäftigten die Kastanien aus dem Feuer geholt. Weiterlesen →
Deutschlandfadio sendete heute über SPD Laizisten - im Internet nachzuhören
Im Jahr 2011 wollen die SPD-Laizisten zu einem offiziellen Parteiarbeitskreis werden. Sie planen Diskussionsveranstaltungen, um den Parteivorstand dafür weich zu klopfen. Denn bisher war die Reaktion ablehnend.
Über die Hintergründe hat heute der Deutschlandfunk einen Bericht von Ulli Schauen in der Sendung „Tag für Tag“ gesendet, mit O-Tönen von Ingrid Matthäus-Maier und den SPD-Bundestagsabgeordneten Rolf Schwanitz von den Laizisten und Kerstin Griese vom AK Christinnen und Christen. Wieder mal geht es um „christlich-jüdische Werte“. Hier ist der Link zum Podcast des Beitrages:
So wird Bethel derzeit auf Plakatwänden (Foto: Ulli Schauen)
Das Christentum taugt nicht mehr so gut als Werbeargument für die Mitmenschlichkeit der Kirchenkonzerne.
Diakonie und Caritas haben das längst gerochen. „Menschlich. Bethel“ verspricht das Werbeplakat, nicht „Christlich. Bethel“, nicht „Protestantische Ethik. Bethel“. Der Pflegekonzern „Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel“ wirbt in der Vorweihnachtszeit 2010 um Spenden und Kunden mit einfachter Mitmenschlichkeit. Eine positive Tendenz – die Überheblichkeit der Christenmenschen gegenüber anderen Sozialunternehmen, ob nun kommerziell oder gemeinnützig, verschwindet allmählich. Allerdings nähern sich auch die Arbeitsbedingungen dem Rest der Welt an. Längst ist es kein Privileg mehr, bei Kirche, Diakonie und Caritas zu arbeiten. Lohndumping, Leiharbeit, Auslagerung von ganzen Abteilungen in andere Unternehmen bei verschlechterten Arbeitsbedingungen. All das ist Alltag – auch in Bethel bei Bielefeld? Menschlich?
Sonnenblume fuer ein neues Grünen-Logo (Arbeitsversion)
Die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Freiburg hat an diesem Wochenende einen Wischi-Waschi-Beschluss zum Verhältnis von Kirche und Staat gefasst. Einen Beschluss, der keinem weh tut. Damit machten die Delegierten eine Kurve um zwei konkurrierende Beschlussvorlagen, mit denen sich die Partei konkret in Position gesetzt hätte. Weiterlesen →
neues Papstmedaillon aus den Andenkenläden des Vatikan
Und er regt sich doch:
Der Papst hat sich aufgerafft und für „begründete Einzelfälle“ den Gebrauch von Kondomen als sinnvoll angesehen – als ersten „Schritt zu einer Moralisierung“.
Benedikt XVI. erkennt sogar ein kleines bisschen die Realität an: Sein Beispiel für einen „begründeten Einzelfall“ des Kondomgebrauchs ist ein „Prostituierter“.
Von den Rändern dessen, was für einen Papst überhaupt denkbar ist (denn homosexuelle Aktivitäten sind eigentlich undenkbar, zumal für Geld …), nähert er sich laaaangsaaaam dem, was in der Welt ohne Kirche so alles geschieht. Wenn schon Verkehr ohne Männern, dann soll wenigstens noch ein kleines dünnes Latex-Häutchen zwischen den beiden bleiben. Besser als garnichts. Sei’s drum: Bravo, Joseph Ratzinger, weiter so!
Auch wenn Ratzinger eigentlich damit sagen will, die beiden Männer sollten es lieber ganz sein lassen.
Rigide im bisherigen Dogmensystem bleibt der deutsche Papst jedoch beim Thema Frauen. Nein, die können keine Priester werden, betont er weiter. Schließlich waren die 12 Apostel ja auch alle Männer.
Muss man das noch kommentieren? Die Buchreligion nimmt die gesellschaftlichen Verhältnisse im Nahen Osten vor 2000 Jahren als Vorbild für die heutige Welt und die heutige Kirche. Schlapp ist das.
Salvator-Kirche, 31. Juli, der Bischof Franz-Josef Overbeck und der rheinische Präses Nikolaus Schneider spenden den Abschlusssegen bei der Trauerfeier (Stillfoto aus ARD-Übertragung)
„Wie informiert man seriös über eine Massenpanik wie nach der Love-Parade in Duisburg oder nach Anschlag und Absturz, Flut und Dürre? Unter welchem Druck stehen Redakteure und Kameraleute, die die besten Bilder gleich als Erste liefern sollen und zugleich Opfer und Angehörige in ihrer in ihrer Würde schützen wollen? Und wer liefert dann Orientierung? Können die Medien denen Trost spenden, die sie zuvor betroffen gemacht haben?“ Weiterlesen →
Lieber Herr Bundespräsident, danke für Ihre Rede zum Jubiläum der deutschen Einheit am 3. Oktober 2010. Ich freue mich, dass mit der sie für ein Land der kulturellen Vielfalt eintreten. (= multikulti) Doch so manche Kultur haben Sie dabei wohl nicht im Blick. Weiterlesen →
Die österreichische konservativ-katholische Website kath.net hat heute (1. Oktober 2010) eine „Richtigstellung“ ihres Schmähartikels vom 1. September veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine eigenmächtig (entgegen den österreichischen Pressegesetzen) veränderte Gegendarstellung, die ihr der Autor des „Kirchenhasser-Brevier“, Ulli Schauen, der Website geschickt hat. Zwar zeigt der Artikel, wenn man genau liest, dass kath.net wahrheitswidrig berichtet hat. Die katholischen Christenmenschen ziehen es aber vor, dies so zu verändern, dass ihre User bei ihrem Glauben bleiben können. Sie brechen in dem Moment das Zitat ab, als der Autor seine Auffassung ausführt. Nämlich, dass die Doppelfunktion von Priestern als Lehrer und Seelsorger („Hirten“) in katholischen Institutionen Gewalt begünstigt.
Der Originaltext der Gegendarstellung steht hier. Ulli Schauen an kath.net:
„Begehren auf Gegendarstellung
Mit Datum vom 1. September 2010 veröffentlichen Sie auf Ihrer Website kath.net einen Text von Bernhard Speringer unter der Überschrift „Sind Sie katholisch?. Ignoranz, Dummheit oder bewusste Diffamierung des Papstes und der Kirche? Kürzlich hat der Autor Ulli Schauen ein Buch mit dem Titel „Das Kirchenhasser-Brevier“ vorgelegt“. Unter Bezug auf die ZDF-Talksendung „Markus Lanz“ vom 26. August 2010 steht dort unter anderem Folgendes zu lesen:
„Wie aber interpretiert der „Kirchenhasser“ Schauen – er bezeichnet sich auf seiner Website selbst so – diese Worte? Er sieht darin eine „Aufforderung des Papstes an die Priester, die Prügelstrafe zu gebrauchen.“
Dieses Zitat ist unrichtig. Ich habe eine solche Äußerung nicht abgegeben.
Weiter heißt es:
„Auf die Frage von Bischof Laun, der ebenfalls an der Diskussion teilnahm, ob er das wirklich ernst meine, sagte Schauen, dass der Papst das natürlich nicht explizit gesagt hat, aber jeder wüsste ja, was damit gemeint ist…“
Diesen Dialog hat es nicht gegeben. Richtig ist stattdessen: In der betreffenden Sendung habe ich auf die Nachfrage des Moderators Markus Lanz gesagt, dass der Gebrauch des Stockes im übertragenen Sinne gemeint ist und dass die Überhöhung der Rolle des Priesters Gewalt in Abhängigkeitssituationen begünstigt.
(Unterschrift: Ulli Schauen)
Die Gegendarstellung ging auch an das Schweizerische Katholische Sonntagsblatt. Dessen Chefredaktor und Herausgeber Josef Schmid hat sich – entgegen den Schweizerischen Gesetzen – bisher nicht gerührt.
Der Geiz von Christenmenschen hat auch mal segensreiche Wirkung. Die zugeknöpften Christen-Portemonaies brachten B.B. King (geb. 1925) dazu, sich auf den Blues zu konzentrieren und bescherten damit der Menschheit einen der besten Bluesgitarristen. Das kam so: Als Junge sang B.B. King in einem Gospelchor. Als junger Mann verdiente er in den 1940er Jahren nach der Farmarbeit in Mississippi samstags ein Zubrot als Straßenmusiker. Um seinen Umsatz zu steigern, postierte er sich an einer Straßenecke, wo auf der einen Seite weiße Passanten und auf der anderen schwarze vorbei gingen – es war zur Zeit der „Rassentrennung“ in den US-Südstaaten. Das Publikum durfte sich auch mal wünschen, was er spielen sollte, erzählt King. „Die, die Gospel hören wollten, applaudierten anschließend, klopften mir auf die Schulter und meinten: ‚Junge, das war nett, du wirst eines Tages richtig gut werden.‘ Aber sie waren nichts in den Hut, der vor mir lag.
Aber diejenigen, die Blues hören wollten,taten was hinein. Und jetzt wissen Sie, warum ich Bluessänger bin.“
(Quelle: Radiofeature von Petra Müller zu B.B. Kings 85.Geburtstag: „The Thrill is gone?“, WDR 5, 16.9.2010)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute eine Selbstverständlichkeit gerichtlich festgestellt, die in Deutschland leider juristisch nicht selbstverständlich ist. Die Einmischung der katholischen Kirche in das Privatleben ihrer Beschäftigten geht zu weit und verletzt die Menschenrechte. Der Essener Organist Bernhard Schüth wurde 1998 zu Unrecht von der St. Lambertus Kirchengemeinde Essen entlassen. Entlassungsgrund für die Katholiken war, dass Schüth nach einer gescheiterten Ehe mit seiner neuen Partnerin ein Kind gezeugt hatte. Erst nach einer seit 1998 dauernden Odyssee durch alle deutschen Gerichtsinstanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht hat Schüth vor dem EGMR endlich gewonnen. In seinem Urteil wertete das Europäische Gericht die Entlassung als unzulässige Einmischung in das Privat- und Familienleben Schüths, die gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission verstößt. Es rügte die deutschen obersten Arbeitsgerichte, die gebetsmühlenhaft die Argumentation der Kirche übernommen hatten, dass ein geschiedener und neu gebundener Organist – der nach dem Kirchenrecht Ehebruch und Bigamie begangen hat – den Verkündigungsauftrag der Kirche unglaubwürdig machen würde.
Das Straßburger Gericht nahm hingegen nicht das kirchliche Recht, sondern das aus dem „Naturrecht“ hergeleitete Menschenrecht zum Maßstab (das „Naturrecht“ übrigens, das auch immer wieder von Papst Benedikt ins Feld geführt wird) und verpasste dem deutschen Staat eine Ohrfeige, der den Kirchen über jedes vernünftige Maß hinaus Sonderrechte einräumt.
Die Bedeutung des Gerichtsurteils ist enorm. Denn wenn schon ein Organist sich nicht so stark nach den Loyalitätsregeln der Kirche richten muss, so dürfte dies besonders für Beschäftigte in den Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gelten. Der Professor Wolfgang Rüfner, Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der deutschen Diözesen sagte dem Kölner Domradio, das Urteil sei „wahrscheinlich … ein erheblicher Einschnitt für die katholische Kirche“. Schüth habe erheblich gegen die Loyalitätsrichtlinie der Kirche verstoßen, die sie für ihre Arbeitsverhältnisse aufgestellt hat.
Die Schilderung des Falls offenbart nebenbei den alltäglichen Druck, der auf kirchlich Beschäftigten lastet – und die unerträgliche Geheimnistuerei, denen sie in ihrem Privatleben ausgesetzt sind. Denn es waren Schüths Kinder aus erster Ehe, die ungewollt die Kündigung in Gang setzten. Sie plauderten im Kindergarten aus, dass ein neues Geschwisterchen zu erwarten war, aus der Beziehung des Organisten und seiner neuen Partnerin.
„… Im Gegensatz dazu merkte der Gerichtshof im Fall Schüth an, dass sich das Landesarbeitsgericht darauf beschränkt hatte festzustellen, dass er als Organist und Chorleiter zwar nicht in die Gruppe derjenigen Mitarbeiter fiel, deren Kündigung im Falle schweren Fehlverhaltens zwangsläufig war, etwa derjenigen in seelsorgerischen und klerikalen Berufen sowie in leitenden Positionen, aber dass seine Tätigkeit dennoch so eng mit der Mission der Katholischen Kirche verbunden war, dass sie ihn nicht weiter beschäftigen konnte, ohne jegliche Glaubwürdigkeit zu verlieren. Das Landesarbeitsgericht hatte dieses Argument nicht weiter ausgeführt, sondern schien lediglich die Meinung des kirchlichen Arbeitgebers in dieser Frage wiedergegeben zu haben.
Zudem hatten die Arbeitsgerichte das de facto-Familienleben Herrn Schüths oder dessen Schutz nicht einmal erwähnt. Die Interessen des kirchlichen Arbeitgebers waren folglich nicht gegen Herrn Schüths Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens abgewogen worden, sondern lediglich gegen sein Interesse, seinen Arbeitsplatz zu behalten. Eine gründlichere Prüfung wäre bei der Abwägung der konkurrierenden Rechte und Interessen angemessen gewesen.
Zwar erkannte der Gerichtshof an, dass Herr Schüth, indem er seinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte, gegenüber der Katholischen Kirche eine Loyalitätsverpflichtung eingegangen war, die sein Recht auf Achtung des Privatlebens in gewissem Maße einschränkte. Seine Unterzeichnung des Vertrages konnte aber nicht als eindeutiges Versprechen verstanden werden, im Fall einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Die deutschen Arbeitsgerichte hatten kaum berücksichtigt, dass es keine Medienberichterstattung über seinen Fall gegeben hatte und dass er, nach 14 Jahren im Dienst der Gemeinde, die Position der Katholischen Kirche offenbar nicht angefochten hatte.
Die Tatsache, dass ein von einem kirchlichen Arbeitgeber gekündigter Mitarbeiter nur begrenzte Möglichkeiten hatte, eine neue Stelle zu finden, war nach Auffassung des Gerichtshofs von besonderer Bedeutung. Dies galt besonders, wenn der gekündigte Arbeitnehmer eine spezifische Qualifikation hatte, die es ihm schwierig oder gar unmöglich machte, eine neue Arbeit außerhalb der Kirche zu finden, wie im Fall von Herrn Schüth, der nunmehr einer Teilzeitbeschäftigung in einer evangelischen Gemeinde nachging. In diesem Zusammenhang merkte der Gerichtshof an, dass die Vorschriften der Evangelischen Kirche für die Beschäftigung von Nichtmitgliedern der Kirche vorsahen, dass diese nur in Ausnahmefällen und nur im Rahmen einer Zusatzbeschäftigung angestellt werden konnten.
Der Gerichtshof befand, dass die Abwägung der deutschen Arbeitsgerichte zwischen den Rechten Herrn Schüths und denen des kirchlichen Arbeitgebers nicht in Übereinstimmung mit der Konvention vorgenommen worden war.“
Schüth fordert über 350.000 Euro Schadensersatz für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Darüber will das Gericht in einigen Monaten entscheiden.
Ihr Mitglied Bernhard Schüth hat die katholische Kirche schon längst verloren. Er arbeitet als Kantor bei der evangelischen Kirchengemeinde in Essen-Überruhr.
Am selben Tag hat der EGMR einen weiteren Fall entschieden, diesmal zugunsten der Mormonenkirche und gegen einen anderen Gekündigten. Die Entlassung des „Direktors Öffentlichkeitsarbeit für Europa“ der Mormonenkirche wegen einer außerehelichen Beziehung im Jahr 1994 war rechtens, weil der Betroffene, Michael Obst, in einer heraus gehobenen Position arbeitet. Die Einzelheiten dieses Falles offenbaren ebenfalls die Perfidie so mancher brüderlichen „Seelsorge“, die in Mobbing und Druckausübung münden kann. Obst hatte sich an seinen zuständigen „Seelsorger“ gewandt und ihn um Rat gefragt, weil es mit seiner Ehe „bergab ging“ und er ein neues Verhältnis angefangen hatte. Dieser „Seelsorger“ riet ihm, seinen Vorgesetzten zu informieren – und der sprach sogleich die Kündigung aus.
Wie könnte es anders sein: Das, was die Kirchenanhänger bitteschön glauben sollen, ist nicht vom Himmel gefallen. Die theologische Wahrheit – sie ist nicht göttlich, sondern sehr relativ und gebunden an die Zeitläufte. Sie wurde von Kirchenfunktionären in langen Konferenzen beschlossen. Die „Dreifaltigkeit“ Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) währt noch nicht ewig, sondern „erst“ seit 325 nach Christus. Und Maria ist für die Katholiken erst seit dem 19. Jahrhundert eine Erlöserin. Eine kleine Aufstellung von Kirchenhasser.de über das, was die christlichen Kirchen für wahr erklären, manchmal aus philosphisch-theologischen Erwägungen, manchmal auch als Ergebnis von Machtkämpfen.
325 Die Trinitätslehre wird beschlossen. Gott ist kirchenoffiziell nun Vater, Sohn und Heiliger Geist gleichzeitig. Bis heute versteht das keiner, aber nach Meinung von Forschern ging es wohl eher darum, dass die eine Fraktion in der christlichen Kirche auch in Glaubensfragen über die andere siegen musste. Denn gleichzeitig wird auf dem Konzil von Nicäa die christliche Kirche zur Staatskirche
418 und danach: Die Konzile von 418, 431 und 529 beschließen die Sünde der Menschen und Gnade Gottes. Sie stärken außerdem die Macht des römischen Bischofs, der nur der Legende nach ein Nachfolger des Apostels Petrus ist.
431 Maria wird zur Mutter Gottes (also nicht nur des Jesus) erklärt, durch das Konzil von Ephesus.
553 Marias jungfräuliche Empfängnis, beschlossen vom Konzil von Konstantinopel
590-604 Die Macht des Papstes festigt gegenüber anderen Bischöfen Papst Gregor I.
1139 Der Pflichtzölibat für den Klerus – beschlossen vom Laterankonzil, zuvor auch 1075 auf der „Fastensynode“ von Gregor VII. verkündet.
1215 Die Wandlung: Das Abendmahlsbrot ist TATSÄCHLICH als der Körper von Jesus anzusehen, und zwar seit dem vierten Laterankonzil
1439 Die sieben Sakramente. Das Konzil von Florenz legt fest, dass Gott durch die Kirche sieben heilige Sakramente spendet: Taufe, Firmung, Abendmahl, Buße, Salbung, Priesterweihe und Ehe.
2010 in Gdansk: Schüler lernen mit Hans Memling Sünde, Vergebung und Verdammnis - und Alpträume, Foto: Ulli Schauen
1530 Der Mensch ist von Natur aus sündig. Die „Erbsünde“ findet die „Augsburger Konfession“ der lutherischen Protestanten wichtig, manche andere Dogmen werden hingegen verworfen: „Wir lehren, dass nach dem Fall Adams alle Menschen, die auf natürliche Weise geboren werden … Verdammnis und ewigen Tod über diejenigen bringt, die nicht durch Wasser und Geist wieder geboren werden.“ Die Confessio Augustana legt einen ganzen Reigen von Glaubenssätzen fest, unter anderem über den „gerechten Krieg“, die für die lutherischen Protestanten bis heute gelten sollen und bekräftigt manche von ihnen, indem sie Abweichler mit dem Fluch der Verdammnis bestraft („Anathema“)
1854 Die „unbefleckte Empfängnis“ Mariens zur Vermeidung ihrer Erbsünde ist dem Papst Pius IX so wichtig, dass er sie in einer „Bulle“, einem päpstlichen Schreiben für verbindlich erklärt – gegen den Rat der deutschen und österreichischen Bischöfe
1870 wird der Papst zum „wahren“ Stellvertreter ‚Christi‘
1870 Der Papst ist unfehlbar, so beschließt das erste vatikanische Konzil
1870 noch ein Beschluss: Maria ist „Miterlöserin“
1950 Maria ist mit ihrem Körper in den Himmel aufgenommen worden („leibliche Aufnahme“). Das legt Papst Pius XII. fest
Die unterschiedlichen Dogmen der verschiedenen protestantischen Kirchen (lutherisch, reformiert… ) werden hier nicht auseinander gedröselt. Stattdessen ein Zitat, das in schöner Weise verdeutlicht, wie Protestanten Gläubige klein und mit Hilfe von Gewissens-Kreisverkehren in Abhängigkeit halten können:
„Rechte Demut weiß nimmer, dass sie demütig ist; denn wo sie es wüsste, so würde sie hochmütig von dem Ansehen der selben schönen Tugend.“ (Martin Luther) Erwischt.
(Quellen: Bernhard Lohse: Epochen der Dogmengeschichte, 5. Aufl., Berlin 1983
Norbert Scholl: Die großen Themen des christlichen Glaubens. Darmstadt 2002
Martin Schuck: Basiswissen evangelisch – katholisch. Gütersloh 2001)
Erzbischof Reinhard Marx wird hier nicht der Lüge bezichtigt, aber er trägt auch einen Hirtenstab zum Zeichen, dass er die Laufrichtung für seine Schafherde kennt und sie "gegen die Verfälscher, gegen die Führungen, die Verführungen" schützen kann. Foto: Dieter Schmitt
Wenn es um die Verteidigung der Institution Kirche und des Papstes geht, ist sich der katholische Klerus offensichtlich manchmal keine Lüge zu schade. Besonderes, wenn es gegen Kirchenkritiker geht, nehmen sie es anscheinend mit dem achten Gebot nicht mehr so genau und geben gerne mal „falsches Zeugnis“. So zum Beispiel Bernhard Speringer, Priester des „Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz“ aus der Nähe von Innsbruck. In einem auch auf www.kath.net wiedergegebenen Leitartikel für das Schweizerisch Katholische Sonntagsblatt legt er Ulli Schauen, dem Autor des Kirchenhasser-Brevier Worte in den Mund, die dieser nie gesagt hat – um anschließend auf den „Pseudojournalisten“ einzuprügeln. (Natürlich ist das mit dem Prügeln hier nur metaphorisch gemeint ;-).
Es geht um die Predigt von Papst Benedikt XYI zum Ende des Priesterjahres am 11. Juni 2010.In seiner Ansprache bittet der Papst lobenswerter weise um Vergebung für den Missbrauch in der Kirche. Andererseits macht er bezeichnenderweise nicht seine Kirche sondern letztlich den „bösen Feind“ – also den Satan – dafür verantwortlich, dass die Skandale ausgerechnet im Priesterjahr ans Tageslicht kamen. Indirekt sind also die Überbringer der schlechten Nachrichten dem „Reich des Bösen“ zuzurechnen. Joseph Ratzinger bekräftigt außerdem in seiner Ansprache die Hirtenrolle der Bischöfe und Priester und fordert sie ausdrücklich auf: „Auch die Kirche muss den Stock des Hirten gebrauchen, mit dem sie den Glauben schützt gegen die Verfälscher, gegen die Führungen, die Verführungen sind. Gerade der Gebrauch des Stockes kann ein Dienst der Liebe sein.“
Ich habe in der ZDF-Talksendung „Markus Lanz“ am 26. August 2010 anhand dieser Stockmetapher darauf hin gewiesen, dass die religiöse Überhöhung der Rolle der „Hirten“ in der katholischen Kirche problematisch ist und Missbrauch begünstigt. Wer andere als blökende Schafsköpfe, sich selbst hingegen in der besserwissenden Hirtenrolle und als Vertreter von Gottes Weisheit sieht, der bringt seine Schäfchen leichter in Abhängigkeit – das System begünstigt auf diese Weise Missbrauch. Die doppelte Abhängigkeit kann in Institutionen wie Heimen und Internaten schlimme Folgen haben.
Auf so eine Aussage lässt sich wohl schlechter einschlagen als auf das, was der Kreuzordenspater Speringer daraus macht: Ulli Schauen, schreibt er, habe in der Rede des Papstes „die Aufforderung des Papstes an die Priester“ gesehen, „die Prügelstrafe zu gebrauchen“. Mitnichten. Dann flicht Speringer noch eine Zwischenfrage seines geistigen Bruders, des Salzburger Weihbischofs Andreas Laun ein, die dieser gar nicht gestellt hat sowie eine Antwort, die ich darauf nicht gegeben habe. Dies deutet darauf hin, dass Laun ihm von der Diskussion aus dem Gedächtnis falsch berichtet hat – nehmen wir das zu Gunsten der beiden geistlichen Herren einmal an. Dummerweise nur für Speringer lässt sich im Internetzeitalter ein solcher Leitartikel leicht als fälscherische Unwahrheit entlarven. Niemand braucht das Gegenteil einfach nur behaupten. Es steht alles online: Speringers Artikel, ein Videoausschnitt der Sendung mit dem betreffenden Dialog sowie auch die Predigt des Papstes zum Abschluss des Priesterjahres am 11. Juni auf dem Petersplatz in Rom. Deshalb hier die betreffenden Zitate und die dazu gehörenden Links.
„Wie aber interpretiert der „Kirchenhasser“ Schauen – er bezeichnet sich auf seiner Website selbst so – diese Worte (des Papstes)? Er sieht darin eine „Aufforderung des Papstes an die Priester, die Prügelstrafe zu gebrauchen.“ Auf die Frage von Bischof Laun, der ebenfalls an der Diskussion teilnahm, ob er das wirklich ernst meine, sagte Schauen, dass der Papst das natürlich nicht explizit gesagt hat, aber jeder wüsste ja, was damit gemeint ist…
Lanz: „Herr Schauen, Sie sagen, der Papst hat sich, wenn es jetzt um die Missbrauchsfälle der letzten Zeit geht, nicht entschuldigt, er hat um Vergebung gebeten. Ich meine, das so verstanden zu haben, dass das auch die Opferseite ausdrücklich wünscht, dass man um Vergebung bittet, weil das Dinge sind, für die man sich nicht entschuldigen kann. Weil sie unentschuldbar sind. Sie sagen, der Papst hat sich nicht entschuldigt.“
Schauen: „Nein, das werfe ich ihm nicht vor. Ich finde das gut, dass er um Vergebung gebeten hat, aber man muss diese Rede, die er gemacht hat, am 10. oder 11. Juni, mal ganz lesen, und das ist sehr interessant. Sie ist an Priester gerichtet, zum Ende des Priesterjahres. Die ist an Priester gerichtet und ihre Rolle. Und die werden ja immer Hirten genannt. Hirten – und das andere, das sind dann die Schafe, die nicht so immer Bescheid wissen. Die müssen von den Hirten geleitet werden, irgendwo hin, und die Hirten wissen Bescheid. Und dafür haben Sie dann einen Stab und einen Stock. Und in der gleichen Rede hat der Papst die Hirten aufgefordert, auch mal den Stock zu gebrauchen. Und das ist das Dilemma. Erst mal: Stock gebrauchen ist Missbrauch, auch wenn das jetzt im übertragenen Sinne gemeint ist, mal kurz an die Hinterbacken des Schafes, ja, aber es geht eben in Richtung Gewalt, und es zeigt dieses Höhergestellte der Priester, was eben in Abhängigkeit bringt, gerade in Institutionen wie Internaten, wo dann das Ganze irgendwo…
Lanz: „Sie unterstellen dem Papst tatsächlich die Aufforderung zur Prügelstrafe?“
Schauen: „Ich sage, das System wird der Papst auch …“
Lanz: „In einem metaphorischen Sinne, aber das macht es ja nicht besser.“
Schauen: „Ich sage, das kann dazu führen, ich sage, das begünstigt auch Gewalt. Und es begünstigt, und das sieht man ja auch an den ganzen Missbrauchsfällen, Gewalt, wenn da eine Überhöhung der Rolle eines Lehrers noch mal stattfindet, indem der auch noch Nonne – Lehrerin in dem Falle – oder Ordensbruder ist, und dann auch noch theologisch begründen kann, warum die Kinder jetzt da malträtiert werden müssen, und so war das 1950 bis 1990 …
(hier unterbricht Markus Lanz und leitet zu Bischof Laun über – Schauen kommt im Rest der Sendung nicht mehr zu Wort).
„Der Hirte braucht den Stock gegen die wilden Tiere, die in die Herde einbrechen möchten; gegen die Räuber, die sich ihre Beute suchen. Neben dem Stock steht der Stab, der Halt schenkt und schwierige Passagen zu durchschreiten hilft. Beides gehört auch zum Dienst der Kirche, zum Dienst des Priesters. Auch die Kirche muss den Stock des Hirten gebrauchen, mit dem sie den Glauben schützt gegen die Verfälscher, gegen die Führungen, die Verführungen sind. Gerade der Gebrauch des Stockes kann ein Dienst der Liebe sein. Heute sehen wir es, dass es keine Liebe ist, wenn ein für das priesterliche Leben unwürdiges Verhalten geduldet wird. So ist es auch nicht Liebe, wenn man die Irrlehre, die Entstellung und Auflösung des Glaubens wuchern lässt, als ob wir den Glauben selbst erfänden. Als ob er nicht mehr Gottes Geschenk, die kostbare Perle wäre, die wir uns nicht nehmen lassen. Zugleich freilich muss der Stock immer wieder Stab des Hirten werden, der den Menschen hilft, auf schwierigen Wegen gehen zu können und dem Herrn nachzufolgen.“
… (an früherer Stelle:)
„Es war zu erwarten, daß dem bösen Feind dieses neue Leuchten des Priestertums nicht gefallen würde, das er lieber aussterben sehen möchte, damit letztlich Gott aus der Welt hinausgedrängt wird. So ist es geschehen, daß gerade in diesem Jahr der Freude über das Sakrament des Priestertums die Sünden von Priestern bekannt wurden – vor allem der Mißbrauch der Kleinen, in dem das Priestertum als Auftrag der Sorge Gottes um den Menschen in sein Gegenteil verkehrt wird. Auch wir bitten Gott und die betroffenen Menschen inständig um Vergebung und versprechen zugleich, daß wir alles tun wollen, um solchen Mißbrauch nicht wieder vorkommen zu lassen.“
Am Donnerstag, 26. August 2010, ist Kirche ein Thema in der einstündigen ZDF-Talksendung „Markus Lanz“ (Die Sendung wurde von Mittwoch auf Donnerstag verschoben). Über „Kirche – Fluch oder Segen?“ sprechen dort miteinander Bischof Andreas Laun und „Kirchenhasser“ Ulli Schauen. Berührungspunkte mit der Thematik haben auch die beiden anderen Gäste, Desiree Nick und Katharina Saalfrank. Ab 23.00 Uhr sind im ZDF zu sehen und zu hören: