Immer noch sind knapp zwei Drittel der Deutschen Mitglieder der katholischen oder evangelischen Kirchen. Die vielen Mitglieder werten die Kirchen gerne als Zustimmung zu fast allem, wofür sie stehen. Doch es gibt viele Gründe, in die Kirche einzutreten oder in ihr zu bleiben. Gründe, die nichts mit der raison d’etre, den eigentlich zu vermutenden Motiven zu tun haben. In loser Folge werde ich hier solche Motive vorstellen. Heute: Der Umzug in eine andere Stadt. Der Fall ist authentisch, der Name der Betroffenen ist aber zu ihrem eigenen Schutz verändert.
Die Hebamme Klara J. war nach ihrer Ausbildung an einem städtischen Krankenhaus in der norddeutschen Provinz gelandet – und wollte doch liebend gerne wieder zurück in die süddeutsche Stadt, in der sie sich so wohl gefühlt hatte. Aber wie nur? Sie schrieb Initiativbewerbungen an alle Krankenhäuser der Stadt mit einer Geburtsabteilung. Zu dumm nur: Mehr als die Hälfte dieser Kliniken ist in der Hand kirchlicher Träger – und Klara war schon mit 18 aus der evangelischen Kirche ausgetreten: „Ich wollte keinen Verein unterstützen, hinter dessen Zielen ich nicht stehe.“ Die eigene Existenz aber geht vor unbedingter Wahrhaftigkeit. Klara beschloss, parallell zu ihrem Bewerbungsverfahren wieder in die Kirche einzutreten. Das war gar nicht so einfach wie der Austritt. Eine Unterschrift reichte nicht. Der örtliche Pfarrer bestellte sie zu einem ausführlichen Gespräch zu sich – offiziell, um das neue Gemeindemitglied zu begrüßen. Aber Klara hatte den Eindruck, er wollte doch auch herausfinden, ob es sie vielleicht wegen eines Arbeitsplatzes in den Schoß der Kirche zurück zog. Klara J. mogelte ein bisschen und sagte, ihre Auffassung zur Kirchenmitgliedschaft habe sich seit dem Austritt geändert. Dann musste noch der Kirchenvorstand über ihr Eintrittsbegehren beschließen, und in einem Gottesdienst musste sie das Glaubensbekenntnis deklamieren, um endlich wieder vollwertiges Kirchenmitglied zu sein.
Noch vor dem Aufnahmegottesdienst wurde Klara J. zu einem Einstellungsgespräch bei einem evangelischen Krankenhaus in ihrer Wunschstadt gebeten. Das Gespräch verlief schlecht. Die Pflegeleiterin fragte Klara, ob sie Kirchenmitglied sei. „Nein, aber ich trete jetzt wieder ein“, antwortete die Bewerberin wahrheitsgemäß. Das kam gar nicht gut an bei ihrem Gegenüber. Kurz darauf kam die Absage.
Besser war das Bewerbungsgespräch bei einem katholischen Krankenhaus. Am Ende kam auch hier die K-Frage. Klara beantwortet sie mit „Ja“ – zu dem Zeitpunkt noch nicht ganz ehrlich. Sie bekam den Job. Endlich konnte sie wieder in der Stadt ihrer Wahl arbeiten. Kurz darauf wurde Lohnsteuerkarte korrigiert, auf „Kirchenmitgliedschaft – evg.“.
Von einer besonders christlichen Art, Müttern beim Kindergebären zu helfen, hat die Hebamme in den Jahren darauf nichts bemerkt. Aber eines geht ihr doch sehr aufs Gemüt: Dass sie und ihre neue Partnerin, die als Krankenschwester in der selben Klinik arbeitet, ihre Paarbeziehung vor dem Arbeitgeber verbergen müssen. Genauer: Es geht um Bigotterie; es darf nicht an die große Glocke gehangen werden. „Alle kennen das Gerücht, aber es wird nie darüber gesprochen, dass wir zusammen sind“, sagt Klara J. Eine eingetragene Partnerschaft als lesbisches Paar einzugehen, dieser Weg ist ihnen versperrt. Wenn die beiden von diesem Recht gebrauchen machen würden, gefährdeten sie ihre Arbeitsplätze. Ihr Fazit: „Hier im Krankenhaus darf man nicht man selbst sein.“
Zu dumm für die Klinik. Eine Identifikation der Arbeitnehmerin mit dem Arbeitgeber sieht anders aus.