Eine „unzulässige Rasterfahnundung“ nennt der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert das, was die katholische Kirche in Deutschland mit den Besuchern der Papstmessen beim Besuch von Benedikt XVI in Deutschland macht. Alle müssen sich anmelden und persönliche Daten angeben, die sie eindeutig identifizierbar machen durch Angabe von Geburtsort und Geburtstag. 175.000 Anmeldungen hat die Kirche schon gesammelt für die Papst-Events in Berlin, Freiburg und Münster. Tausende von ihnen müssen damit rechnen, dass ihre Daten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Bundeskriminalamt unterzogen werden – eine Tatsache, auf die sie nicht hingewiesen werden. Weiterlesen
Rasterfahndung gegen Papstmessebesucher
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